KIG – Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind das seit 2002 geltende Indikationssystem, anhand dessen der Kieferorthopäde feststellt, ob eine Fehlstellung der Zähne vorliegt, für deren Behandlung der Patient gegenüber seiner Krankenkasse einen Leistungsanspruch hat. Dazu erfolgt die Einstufung des Befundes anhand von fünf Behandlungsgraden: KIG 1 – KIG 5.

Was zahlt die Kasse?

Mit dem KIG-Bewertungssystem soll der Zahnarzt – bereits vor dem geplantem Behandlungsbeginn – die Fehlstellung von Gebiss und Kiefer mit dem größtem Behandlungsbedarf erkennen. Die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung werden ab dem Wechsel der seitlichen Zähne (späte Phase des Wechselgebisses) bis zum Ende des 17. Lebensjahres übernommen.

  • Einteilung in die Indikationsgruppen KIG 3, 4 oder 5:

Es besteht ein Leistungsanspruch des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse.

  • Einteilung in die Indikationsgruppen KIG 1 oder 2:

Auch medizinisch notwendige Behandlungen müssen als Privatleistung abgerechnet werden und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Auf Wunsch können Sie die festgestellte Ausprägung der Zahnfehlstellungen bei Ihrem Kind von einem unabhängigen Gutachter der Krankenkasse überprüfen lassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Indikationsgruppen
(Befunde)

Grad

1

2

3

4

5

Kraniofaziale Anomalien

A

Lippen-Kiefer-Gaumenspalte o.ä.

Zahnunterzahl
(Aplasie oder Zahnverlust)

U

Unterzahl

(nur wenn präprothetische Kieferorthopädie oder kieferorthopädischer Lückenschluß indiziert)

Durchbruchstörungen

S

Retention
(außer 8er)

Verlagerung
(außer 8er)

Sagittale Stufe

distal

D

bis 3 mm

über 3 mm,
bis 6 mm

über 6 mm,
bis 9 mm

über 9 mm

mesial

M

0 bis 3 mm

über 3 mm

Vertikale Stufe

offen (auch seitlich)

O

bis 1 mm

über 1 mm,
bis 2 mm

über 2 mm,

bis 4 mm

über 4 mm
habituell offen

über 4 mm
skelettal offen

tief

T

über 1 mm,
bis 3 mm

über 3 mm ohne/mit Gingivakontakt

über 3 mm mit traumatischem Gingivakontakt

Transversale Abweichung

B

Bukkal-/Lingual-okklusion

K

Kopfbiss

beids. Kreuzbiss

einseitiger Kreuzbiss

Kontaktpunktabweichung
Engstand

E

unter 1 mm

über 1 mm,
bis 3 mm

über 3 mm,
bis 5 mm

über 5 mm

Platzmangel

P

bis 3 mm

über 3 mm,
bis 4 mm

über 4 mm