Heil- und Kostenplan (HKP)

Seit dem 1. Januar 2002 gelten neue, strengere Regeln für die kieferorthopädische Behandlung.
Bei der ersten Beratung in der Praxis wird zunächst untersucht, ob eine Behandlung notwendig ist, ob diese auf Krankenkassenkosten durchgeführt werden kann, ob eventuell noch das Abwarten sinnvoll ist oder, ob nur eine Behandlung möglich ist, die vom Patienten privat gezahlt werden muss.


Nach Prüfung des Heil - und Kostenplanes erteilt die Krankenkasse die Zusage, dass 80% (90% beim 2. Kind) der Kosten für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung übernommen weden. Die Eltern zahlen den verbleibenden Eigenanteil. Nach der heutigen Gesetzeslage (Stand Januar 2005) wird dieser Eigenanteil den Eltern bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung wieder rückerstattet.
Kosten, welche durch Geräte entstehen die nach Auffassung der Krankenkasse nicht wirtschaftlich und zweckmässig sind, werden nicht durch die Krankenkasse getragen.


Ob eine herausnehmbare oder eine festsitzende Zahnspange verwendet wird, hängt vom dem Stand des Zahnwechsels und der notwendigen Bewegung der Zähne ab. Eine festsitzende Apparatur wird ausschliesslich auf bleibenden Zähnen befestigt.
Im Wechselgebiss findet hauptsächlich die herausnehmbare Zahnspange Anwendung.


Eine regelmäßige und einwandfreie Zahnpflege ist für eine erfolgreiche Behandlung sehr wichtig; sie zeigt das Interesse und die Bereitschaft zur Mitarbeit des Kindes an.