Eine der häufigsten Fragen, die uns viele Patienten stellen, betrifft die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen. In der Kieferorthopädie werden nicht immer alle Zahnkorrekturen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen: bei leichteren bzw. kosmetischen Zahnfehlstellungen (sog. Kieferorthopädische Indikationsgruppen KIG mit dem Schweregrad 1 und 2) werden die Kosten für die kieferorthopädische Behandlungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
So fragen Patienten in unserer Kfo-Praxis in Hamburg / Hamm oftmals nach den Kosten einer Zahnspange oder Brackets für Erwachsene bzw. Kinder. Während Kinder und Jugendliche mit ausgeprägteren Zahnfehlstellungen (Schweregrad KIG 3, 4 und 5) die Kosten für die komplette Grundversorgung der kieferorthopädischen Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100 % erstattet bekommen, gilt dies bei Zahnkorrekturen z.B. durch eine Zahnspange für Erwachsene oftmals nicht.
Privatversicherte und Patienten mit privater Zusatzversicherung
Private Versicherungen bezahlen kieferorthopädische Behandlungen je nach Versicherungstarif.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte erhalten je nach kieferorthopädischen Befund und Behandlung eine teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ihre kieferorthopädische Behandlung haben gesetzlich Versicherte, wenn sie im Kauen, Beißen, Atmen und/oder Sprechen beeinträchtigt sind. Zudem muss die Schwere der Zahnfehlstellung in sog. „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ der gesetzlichen Krankenkassen als kostenübernahmepflichtig eingestuft werden.
Ob die Kosten der kieferorthopädischen Behandlungen bei Ihnen oder Ihrem Kind von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, schätzen wir gerne nach einem persönlichen Termin in unserer Kfo-Praxis am Hammer Park ab. Wir nehmen hier eine Einstufung nach den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vor. Der erste Besuch zur kieferorthopädischen Befunderhebung wird i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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Zahnzusatzversicherungen, um Kosten zu vermeiden
Durch den rechtzeitigen Abschluss (also vor Diagnosestellung der Zahnfehlstellung) einer privaten Zahnzusatzversicherung für den Bereich Kieferorthopädie können Sie Kosten vermeiden. So werden z.B. freiwillige Zusatz- bzw. Wunschleistungen (gemeint sind hier die außervertraglichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen) und die Kosten einer Behandlung von leichten Zahnfehlstellungen (Schweregrad KIG 1 und 2) durch die Versicherung übernommen. Hierbei sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Zahnversicherung auch tatsächlich für Behandlungen der KIG 1 und 2 aufkommt, denn nicht jeder Tarif bietet dies. Dann übernimmt die Zusatzversicherung i.d.R. den Großteil der Behandlungskosten.
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