KIEFERORTHOPÄDISCHE FRÜHBEHANDLUNGEN

Warum Ihr Kind von einer Frühbehandlung profitiert

  • Von einer kieferorthopädischen Frühbehandlung spricht man, wenn man Kfo-Behandlungen zur Verhütung oder Beseitigung von gebissschädigenden Gewohnheiten (wie z.B. dem Daumen- oder Fingerlutschen) in der ersten Phase des Wechselgebisses (also ca. vor dem 9. Lebensjahr) durchführt.
  • Frühbehandlungen werden im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss im Alter von ca. 5-9 Jahren bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen durchgeführt.
  • Ein rechtzeitiger Beginn mit einer kieferorthopädischen Frühbehandlung vermeidet häufig teure, behandlungsaufwändige und oftmals komplizierte kieferorthopädische Behandlungen im höheren Alter.

Indikationen (Anwendungsgebiete) für eine Kfo-Frühbehandlung: Ab wann sollte Ihr Kind zum Kieferorthopäden?

  1. Eine Frühbehandlung zum Abstellen von Angewohnheiten gehört zu den häufigsten Maßnahmen. Zu den schädigenden Habits zählen z.B.
  • Daumenlutschen
  • Schnuller
  • falsches Schluckmuster
  • Wangenbeißen und -saugen
  • Lippensaugen, -pressen, -beißen
  • Kauen an Fingernägeln, Stiften o.ä.
  • Sprechstörungen

Wenn die schädigenden Angewohnheiten jedoch schon bleibende Spuren hinterlassen haben oder wenn z.B. folgende Dysgnathien (Kieferfehlentwicklungen) ohne Einfluss einer schlechten Angewohnheit vorliegen, dann ist eine Frühbehandlung mit Hilfe von kieferorthopädischen Geräten (wie zum Beispiel einer herausnehmbaren Zahnspange) nötig.


Faces of two girls