HEIL- UND KOSTENPLAN (HKP)

Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist der Behandlungsplan für die kieferorthopädische Therapie, den wir für die Krankenkasse bzw. Krankenversicherung nach dem ersten Diagnosetermin erstellen. Er wird für jeden Patienten individuell entsprechend seiner Zahnfehlstellung und der gewünschten Behandlung verfasst.

BESTANDTEILE DES HEIL- UND KOSTENPLANS

  • Diagnose

    Prüfung, ob eine Behandlung nötig ist, diese auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden kann bzw. ob die Kfo-Behandlung vom Patienten privat gezahlt werden muss; Einstufung der Zahnfehlstellung und ihr Schweregrad; für die gesetzlichen Krankenversicherungen erfolgt die Einstufung gemäß den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) (Stand Gesetzeslage 2002);

  • Therapieplan

    Erläuterung mit welchen Kfo-Geräten die Zahnfehlstellungen behandelt werden

  • Kosten

  • Aufschlüsselung der voraussichtlich anfallenden Kosten für die Kfo-Behandlung

    Prüfung des Heil- und Kostenplanes durch die Krankenkasse; bei Zusage werden 80 % der Kosten der Behandlung für das erste Kind übernommen (90% beim 2. Kind); Eltern zahlen den verbleibenden Eigenanteil; dieser Eigenanteil wird nach dem erfolgreichen Abschluss der Behandlung wieder rückerstattet (Stand Gesetzeslage 2005)

    Die Entscheidung bzgl. herausnehmbarer oder festsitzender Zahnspange ist abhängig von:

    • Stand des Zahnwechsels und
    • der notwendigen Bewegung der Zähne

    Eine festsitzende Apparatur wird ausschließlich auf bleibenden Zähnen befestigt.
    Im Wechselgebiss findet hauptsächlich die herausnehmbare Zahnspange Anwendung.

    Eine regelmäßige und einwandfreie Zahnpflege ist für eine erfolgreiche Behandlung sehr wichtig!